Teilnahmebedingungen „Vertrieb per Internet“

der Lotterie.de GmbH & Co. KG, Biegenhofstraße 8, 96103 Hallstadt (im folgenden „Lotterie.de“ genannt)

Präambel

Lotterie.de vermittelt in Ansehung der in § 1 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) genannten Ziele auf Basis der vorliegenden Teilnahmebedingungen die Spielteilnahme an den von den Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks veranstalteten Lotterien „LOTTO 6aus49“, „Spiel 77“, „Super 6“ und „GlücksSpirale“ sowie „EuroJackpot“ über den Vertriebsweg im Internet.

§ 1 Allgemeines

Vorliegende Teilnahmebedingungen gelten für die Inanspruchnahme der von Lotterie.de angebotenen Leistungen bzw. Nutzung der von Lotterie.de angebotenen Spielvermittlung für Spielteilnehmer zu Ausspielungen des Deutschen Lotto- und Totoblocks über den Vertriebsweg Internet. Diese Teilnahmebedingungen werden auch auf der Website von www.lotterie.de zum Abruf zur Verfügung gestellt.

Die Teilnahmebedingungen von Lotterie.de gehen den Teilnahmebedingungen der Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks vor, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich in den vorliegenden Teilnahmebedingungen vereinbart.

§ 2 Vermittlungsleistung von Lotterie.de

Lotterie.de vermittelt als entgeltliche Geschäftsbesorgung im Sinne von § 657 BGB namens und im Auftrag der Spielteilnehmer die Spielteilnahme an den Lotterien „LOTTO 6aus49“, den Zusatzspielen „Spiel 77“ und „Super 6“ sowie „GlücksSpirale“ und „EuroJackpot“ des Deutschen Lotto- und Totoblocks über Normalspiel oder Systemlotto oder Teilnahme im Abonnement.

Der Spielvertrag kommt allein zwischen dem Spielteilnehmer und der Lottogesellschaft zustande, an die der Spielvertrag vermittelt wurde. Für den Spielvertrag sind ausschließlich die jeweils gültigen Teilnahmebedingungen der Lottogesellschaft des Deutschen Lotto- und Totoblocks maßgeblich, mit welcher der Spielvertrag zustande kommt bzw. in deren Land der Spielteilnehmer seinen Aufenthaltsort hat, d.h. die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg, die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern, die Deutsche Klassenlotterie Berlin – Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die Land Brandenburg Lotto GmbH, die Bremer Toto und Lotto GmbH, die LOTTO Hamburg GmbH, die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen, die Verwaltungsgesellschaft LOTTO und Toto in Mecklenburg-Vorpommern mbH, die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH, die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG, die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, die Saarland-Sporttoto GmbH, die Sächsische LOTTO-GmbH, die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt, die NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG oder die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen.

Im Rahmen der Geschäftsbesorgung wird Lotterie.de ferner die ihr im Internet über die Website www.lotterie.de übermittelten Spielscheine und Spieltipps namens und in Vollmacht des Spielteilnehmers einreichen. Die Lottogesellschaft ist zur Annahme eines Spielauftrages jedoch nicht verpflichtet. Lotterie.de wird über eine Annahme informiert. Der Spielteilnehmer bevollmächtigt Lotterie.de insoweit mit der Entgegennahme von Erklärungen der Lottogesellschaft. Der Spielteilnehmer wird informiert, wenn der Spielschein an die Lottogesellschaft abgegeben wurde. Lotterie.de informiert ihn ferner, wenn der Spielschein von der Lottogesellschaft angenommen wurde. Der Spielvertrag zwischen Spielteilnehmer und der Lottogesellschaft kommt erst mit dieser Annahmeerklärung zustande.

§ 3 Gegenstand des vermittelten Spielvertrages

Der vermittelte Spielvertrag kann je nach Auftrag des Spielteilnehmers bezogen sein auf folgende Produkte:

„LOTTO 6aus49“: Dieses deutsche Glücksspiel wird von den Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks und der Gesellschaft der 16 Landes- Lottogesellschaften veranstaltet und wird derzeit als „LOTTO am Samstag“ mit der Ziehung am Samstag und „LOTTO am Mittwoch“ mit der Ziehung am Mittwoch angeboten und besteht aus der Voraussage von sechs Zahlen, die jeweils aus der Zahlenreihe 1 bis 49 ausgelost werden, und den Zusatzspielen „Spiel 77“ und „Super 6“, sog. Nummernlotterien.

„GlücksSpirale“: Dieses deutsche Glückspiel wird von dem deutschen Lottound Totoblock angehörenden Unternehmen veranstaltet. Die Ziehung der „GlücksSpirale“ findet wöchentlich statt. Über das Los der „GlücksSpirale“ können auch die Zusatzlotterien „Spiel 77“ und „Super 6“ gespielt werden. Es werden jede Woche monatliche Rentengewinne ausgespielt. Diese Rente ist eine Sofortrente und gilt ein Leben lang. Ferner kann auch Bargeld gewonnen werden.

„EuroJackpot“: Ist eine von den dem Deutschen Lotto- und Totoblock angehörenden Unternehmen gemeinsam mit mehreren europäischen Partnerländern (Lotteriegesellschaften der Länder: Dänemark, Finnland, Italien, die Niederlande und Slowenien) veranstaltete neue große Lotterie. Die Kooperation soll durch zusätzliche Beteiligung weiterer europäischer Länder erweitert werden. Es wird wöchentlich ein Mindestgewinn von 10 Millionen Euro in der Gewinnklasse 1 ausgelobt. In der Lotterie „EuroJackpot“ werden dadurch Gewinne bis zu 90 Millionen Euro möglich. Die Lotterie „EuroJackpot“ hat insgesamt 12 Gewinnklassen. Es sind 5 Gewinnzahlen richtig vorauszusagen, die per Ziehung aus der Zahlenreihe 1-50 ausgelost werden. Zusätzlich sind aus der Zahlenreihe 1-8 (Eurozahlen), zwei Zahlen vorauszusagen. Pro Spiel müssen vom Spielteilnehmer somit insgesamt sieben Zahlen ausgewählt werden. Zusatzlotterien werden nicht angeboten. Es gelten die gültigen Teilnahmebedingungen für die Lotterie „EuroJackpot“ der jeweiligen Landeslottogesellschaft. Gezogen werden die Gewinnzahlen in der Regel freitags um 21:00 Uhr (MEZ) in Helsinki (Finnland) und werden dann üblicherweise zeitversetzt gegen 23:15 Uhr in Funk und Fernsehen sowie unter www.lotterie.de bekannt gegeben.

Dem Spielteilnehmer wir die Höhe des Spieleinsatzes und ggf. der Bearbeitungsgebühr rechtzeitig vorab bekannt gegeben.

§ 4 Spielteilnahmebedingungen und Registrierung

Zur Spielteilnahme sind nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland berechtigt. Gesperrte Spieler sind von der Spielteilnahme ebenso ausgeschlossen wie Minderjährige.

Sofern die Teilnahme an Internet-Glücksspielen am Wohnsitz des Spielteilnehmers rechtlich unzulässig ist, ist der Spielteilnehmer nicht berechtigt, die Leistungen von Lotterie.de in Anspruch zu nehmen. Es obliegt dem Spielteilnehmer, zu prüfen, ob die Teilnahme an Internet-Glücksspielen nach dem an seinem Wohnsitz geltenden Recht zulässig ist.

Voraussetzung für die Spielteilnahme ist aus Jugendschutzgründen eine erfolgreiche Volljährigkeitsprüfung, bei der Name, Adresse und Geburtsdatum an Auskunfteien, Adressvermittler bzw. Kreditschutzgemeinschaften (z.B. Schufa AG) übermittelt und mit den dort vorliegenden Daten abgeglichen werden.

Die Identifizierung erfolgt anhand des „Identitäts-Check Premium“ bei der Schufa Holding AG, des (E-)Postident Verfahrens. Zu Nachweiszwecken wird – unter Wahrung des Spielgeheimnisses – allein die Tatsache der Überprüfung gespeichert. Bis zum Abschluss der Authentifizierung (z.B. durch Einschreiben eigenhändig, EPost- Brief mit M-Tan-Verfahren) besteht ein persönliches Spiel-Limit von 150,00 Euro, Gewinne können erst nach erfolgreich durchgeführtem Procedere ausgezahlt werden.

Erst mit Bestätigung seiner Volljährigkeit ist der Spielteilnehmer berechtigt, Spielscheine abzugeben und/oder am Spiel teilzunehmen. Lotterie.de ist berechtigt, die (weitere) Vollziehung des Vertrages von der Bestätigung der Volljährigkeit abhängig zu machen (Zurückbehaltungsrecht). Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen von Lotterie.de ist eine vorherige Registrierung des Spielteilnehmers unter www.lotterie.de und die Einrichtung eines persönlichen Kontos (nachfolgend „Spielerkonto“ genannt). Lotterie.de kann die Registrierung aus wichtigem Grund ablehnen.

Zur Einrichtung des Spielerkontos sind personenbezogene Daten anzugeben wie z.B. Vor- und Zuname, Adresse, Geburtsdatum, Mobilfunk-Nummer und E-Mail- Adresse. Der Spielteilnehmer hat die Angaben stets richtig und aktuell zu halten. Weitere Informationen zur Datenerhebung, Nutzung und Änderung kann der Spielteilnehmer unter „Datenschutz“ auf www.lotterie.de einsehen.

Der Spielteilnehmer muss bei Registrierung seine personenbezogenen Daten eingeben und einen Benutzernamen sowie ein persönliches Passwort wählen, die vor jeder Spielteilnahme zur Authentifizierung erneut eingegeben werden müssen. Der Spielteilnehmer verpflichtet sich, Benutzername und Passwort geheim zu halten. Es wird empfohlen, das Passwort regelmäßig zu ändern. Der Spielteilnehmer trägt die alleinige Verantwortung dafür, Benutzername und Passwort jederzeit sicher vor dem Zugriff Dritter zu verwahren. Er ist ferner auch für sämtliche Aktivitäten Dritter in seinem Spielerkonto verantwortlich, sofern durch sein Verschulden Dritte Kenntnis von Benutzername und Passwort erhalten haben. Der Spielteilnehmer hat Lotterie.de unverzüglich über unbefugte Nutzung und jede Sicherheitsverletzung seines Spielerkontos zu informieren. Vergisst der Spielteilnehmer Benutzername und/oder Passwort, besteht auf der Website von Lotterie.de die Möglichkeit, ein Ersatzpasswort und/oder einen Ersatzbenutzernamen durch die richtige Beantwortung der im Rahmen der Registrierung erhobenen Passwortfrage anzufordern.

Um sicherzustellen, dass ausschließlich der registrierte Spielteilnehmer Aufträge und Spielscheine abgibt, wird bei der Registrierung zusätzlich auch die Handynummer abgefragt. Lotterie.de behält sich vor, bei jeder Spielteilnahme die Eingabe einer gesonderten Transaktionsnummer (Einmalpasswort/TAN) zu fordern. Bei der Transaktionsnummer handelt es sich um eine vierstellige Zahl, die dem Spielteilnehmer per SMS auf die angegebene Handynummer übermittelt wird (sog. mTAN-Verfahren).

Der Spielteilnehmer erhält nach erfolgreicher Registrierung eine Bestätigung über die Registrierung per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Nach Bestätigung der Volljährigkeit und entsprechender Aufladung seines Einsatzkontos hat der Spielteilnehmer die Möglichkeit, einen an eine Lottogesellschaft zu vermittelnden Spielschein über sein Spielerkonto bei Lotterie.de einzureichen. Das Einsatzkonto des Spielteilnehmers ist ein virtuelles Konto mit dem Zweck alle Transaktionen des Spielteilnehmers abzubilden. Der Spielteilnehmer kann nicht selbstständig Auszahlungen vom Einsatzkonto vornehmen.

Bei negativem SCHUFA Identitätscheck Premium wird der Kunde zunächst mit Sofortlimit registriert und ein PostIdent-Verfahren gestartet. Nach Abschluss des PostIdentcheck Premium ist der Kunde automatisch freigeschaltet. Im Dokument ist suggeriert, dass ein negativer SCHUFA Identitätscheck Premium den Kunden wieder zurück zur Dateneingabe führt und keine Registrierung möglich wäre.

Lotterie.de ist berechtigt, Spielteilnehmer für die Spielteilnahme zu sperren, insbesondere wenn unrechtmäßig Gewinne erworben wurden, das Einsatzkonto nicht genügend Deckung aufweist, bei einer Überschreitung des festgelegten Limits keine Bestätigung der Volljährigkeit vorliegt oder gegen gesetzliche Bestimmungen, z.B. im Bereich der Geldwäsche, und/oder gegen die Teilnahmebedingungen von Lotterie.de verstoßen wurde. Im Falle einer Sperrung wird Lotterie.de den Spielteilnehmer unverzüglich unterrichten. Jeder Spielteilnehmer ist nur zur Führung eines Einsatzkontos durch einmalige Registrierung berechtigt.

§ 5 Auftragserteilung

Sämtliche Einsätze und Gebühren sind im Voraus fällig, daher kann eine Spielteilnahme nur mit entsprechendem Guthaben auf dem Einsatzkonto erfolgen. Eine Aufladung seines Einsatzkontos kann der Spielteilnehmer nach erfolgreicher Registrierung und Altersprüfung vornehmen.

Bei seiner Auftragserteilung hat der Spielteilnehmer bei „6aus49“ zwischen LOTTO Normal und LOTTO System zu wählen sowie den Ziehungstag (Samstag oder Mittwoch bzw. Samstag und Mittwoch), die Anzahl der LOTTO-Kästchen (Mindestauswahl: ein Kästchen) sowie die Laufzeit des Spielscheins (einmalig, mehrere Wochen, Monate oder unbefristet im Abonnement etc.) anzugeben. Beim „EuroJackpot“ kann der Spielteilnehmer zwischen Einzelreihen wählen und die Anzahl der Spielreihen sowie die Laufzeit des Spielscheins selbst festlegen. Einsatz und Gebühren sind jeweils abhängig von Laufzeit des Spielscheins und Anzahl der LOTTO-Kästchen.

Ausgefüllte Scheine werden unter Beachtung des Annahmeschlusses zum nächsterreichbaren Ziehungstermin zur Vermittlung entgegengenommen. Das Angebot des Spielteilnehmers an Lotterie.de zum Abschluss eines Spielvermittlungsvertrages zur Weiterleitung des Spielscheins an die Lottogesellschaft erfolgt durch das Betätigen des Buttons „Abgeben“. Hiernach kann der Auftrag nicht mehr widerrufen, storniert oder gekündigt werden (verbindliches Angebot).

Der Vermittlungsvertrag kommt durch die Annahme des Angebots zustande. Das Angebot wird von Lotterie.de angenommen, wenn das Einsatzkonto hinreichende Deckung aufweist und die übertragenen Daten bei Lotterie.de angekommen und verarbeitet worden sind. Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch Lotterie.de.

Der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen Lotterie.de und dem Spielteilnehmer gilt aufgrund des Kreditverbotes als unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Spieleinsatzes bzw. dem Einzug des vollständigen Spielpreises durch Lotterie.de zehn Tage vor der ersten Ziehung des Deutschen Lotto- und Totoblocks abgeschlossen.

§ 6 Einsatzlimit

Voreingestellt ist ein Einsatzlimit von 1.000,00 Euro pro Monat. Das Guthaben auf dem Spielerkonto darf diesen Betrag nicht überschreiten.

Der Spielteilnehmer kann tägliche, wöchentliche und/oder monatliche Einzahlungsgrenzen festlegen. Eine Erhöhung einer einmal festgelegten Einzahlungsgrenze kann frühestens nach einer Schutzfrist von 7 Kalendertagen ab der letzten Änderung der Einzahlungsgrenze vorgenommen werden. Eine erneute Erhöhung nach einer erfolgten Verringerung kann erst nach Ablauf einer Frist von einem Monat beantragt werden.

§ 7 Preise und Zahlungsverkehr

Die jeweils geltenden Preise für Spielschein und Gebühren werden dem Spielteilnehmer beim Ausfüllen des Spielscheins angezeigt. Sofern nichts anderes mitgeteilt wird, werden der Spieleinsatz und die Scheingebühr vollständig an die Lottogesellschaft weitergeleitet.

Vor Weiterleitung des Spielscheins an die Lottogesellschaft muss das Einsatzkonto über ausreichend Deckung verfügen. Sofern dies nicht der Fall ist, führt Lotterie.de die Abgabe der Spielscheine nur soweit aus, bis das vorhandene Guthaben des Einsatzkontos aufgebraucht ist.

Lotterie.de kann jederzeit eine Bonitätsprüfung des Spielteilnehmers durchführen und bei negativer Bonitätsauskunft und/oder im Falle einer Rücklastschrift den Auftrag ablehnen.

Folgende Zahlungsarten bietet Lotterie.de dem Spielteilnehmer an: Überweisung, Kreditkartenzahlung, Lastschrift und/oder Sofortüberweisung. Ihre tatsächliche Verfügbarkeit für den Spielteilnehmer hängt ggf. von einem gesonderten Vertragsschluss mit einer Bank, Kreditkartenorganisation oder Zahlungsdienst ab. Im Einzelnen:

• Zahlungen im Lastschriftverfahren werden dem Einsatzkonto unmittelbar gutgeschrieben. Der Spielteilnehmer räumt Lotterie.de in diesem Fall ausdrücklich eine Einziehungsermächtigung für sein deutsches Bankkonto ein und sorgt für eine ausreichende Deckung des Bankkontos. Der Spielteilnehmer hat die Kosten einer Rücklastschrift zu tragen, die aus Gründen entstehen, die der Spielteilnehmer zu vertreten hat.

• Bei einer Aufladung des Einsatzkontos durch Sofortüberweisung besteht erst bei Wertstellung des eingezahlten Betrages auf dem Bankkonto der Lotterie.de die Möglichkeit, einen Spielschein abzugeben.

• Die Einzahlung des Betrages auf das Einsatzkonto kann ferner mit Kreditkartenzahlung erfolgen. Lotterie.de akzeptiert derzeit als Kreditkarten VISA und MasterCard. Der Spielteilnehmer muss für die Kreditkartenzahlung identisch mit dem Inhaber der jeweiligen Kreditkarte sein.

Bargeldeinzahlungen sind ebenso wie Bargeldauszahlungen nicht möglich. Erfolgte Einzahlungen auf das Einsatzkonto des Spielteilnehmers können in begründeten Fällen und frühestens mit einer Frist von vier Wochen nach Wertstellung auf dem Konto der Lotterie.de auf schriftlichen Antrag des Spielteilnehmers ausgezahlt werden.

Als Zahlungsdienstleister hat Lotterie.de die TeleCash GmbH & Co. KG, Konrad- Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vilbel beauftragt.

§ 8 Treuhänder

Als Treuhänder beauftragt der Spielteilnehmer: Herrn Klaus Sgonina, WPT Wirtschaftsprüfung und Treuhand GmbH, E.T.A.-Hoffmann-Str. 3, 96047 Bamberg (nachfolgend „Treuhänder“ genannt). Der Treuhänder ist von dem Spielteilnehmer damit beauftragt, die Spielquittungen für sechs Monate ab Spielteilnahme zu verwahren und die Spielscheine bzw. Einzeltipps anfallenden Gewinne bei der jeweiligen Landeslottogesellschaft treuhänderisch einzuziehen bzw. geltend zu machen. Lotterie.de nimmt mit Annahme des Vermittlungsvertrages gleichzeitig als insoweit Empfangsbevollmächtigter des Treuhänders den Treuhandvertrag im Namen und Auftrag des Treuhänders an. Lotterie.de ist insoweit von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Durch den Abschluss eines Treuhandvertrages entstehen für den Spielteilnehmer keine (zusätzlichen) Kosten. Der Treuhänder ist zur Wahrung der Vertraulichkeit der ihm übermittelten Spielerdaten verpflichtet. Der Spielteilnehmer beauftragt Lotterie.de, dem Treuhänder die zur Einziehung der Gewinne erforderlichen Daten zu übermitteln.

Der Spielteilnehmer hat ein Einsichtsrecht an den Spielquittungen, die in seinem Auftrag vermittelt worden sind.

§ 9 Gewinnfall/Verlustrisiko

Im Gewinnfall informiert Lotterie.de den Spielteilnehmer. Gewinnzahlungen durch die Lottogesellschaft erfolgen ausschließlich auf ein Konto des Treuhänders. Zu diesem Zweck ist der Treuhänder berechtigt, der Lottogesellschaft die erforderlichen Daten des Spielteilnehmers bekanntzugeben und alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Gewinnansprüche zu treffen.

Der Treuhänder zahlt die Gewinne an den Spielteilnehmer in Form von Wertstellung auf dem Konto des Spielteilnehmers aus. Es ist nicht möglich, den Gewinn für Spieleinsätze zu verwenden.

Auf Aufforderung des Spielteilnehmers hin erhält er den Gewinn per Banküberweisung auf eine von ihm angegebene inländische Bankverbindung überwiesen. Die Überweisungen haben für Lotterie.de und den Treuhänder Schuld befreiende Wirkung. Es besteht keine Verpflichtung für Lotterie.de, die Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen. Eine Gewinnausschüttung erfolgt ab einer Gewinnsumme in Höhe von mindestens 5,00 Euro (kumuliert) bzw. bei Beendigung des Spielvermittlungsvertrages. Die Auszahlung der in der jeweiligen Spielübersicht eines Monats ausgewiesenen Gewinne erfolgt frühestens zu Beginn des darauffolgenden Monats mit Ausnahme der letzten Ziehung. Eine Auszahlung von Gewinnbeträgen, die 5.000,00 Euro übersteigen, setzt eine schriftliche Bestätigung der Gewinnerdaten durch den Spielteilnehmer voraus.

Wenn der Gewinnanspruch vom Spielteilnehmer nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten beim Treuhänder geltend gemacht wird, so wird der Gewinnbetrag an den Veranstalter abgeführt. Der Gewinnanspruch des Spielteilnehmers erlischt damit.

Lotterie.de und/oder der Treuhänder sind zur Verrechnung angefallener Gewinne mit Ansprüchen von Lotterie.de gegen den Spielteilnehmer berechtigt. Der Spielteilnehmer kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Lotterie.de ist zur Rückbehaltung der Auszahlung berechtigt, wenn die Volljährigkeit des Spielteilnehmers nicht bestätigt ist.

Gewinnplan, Gewinnklassen, Gewinnausschüttung, Gewinnwahrscheinlichkeiten und Ziehungsergebnisse werden auf der Website www.lotterie.de veröffentlicht.

§ 10 Rücktritt/Zurückbehaltung/Vertragsübernahme

Der jeweiligen Landeslottogesellschaft und Lotterie.de steht hinsichtlich ihrer Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht zu. Sie können den jeweiligen Spielteilnehmer von einer Spielteilnahme ausschließen, soweit der Spielteilnehmer mit fälligen Spieleinsätzen und Gebühren im Verzug ist.

Lotterie.de und der Spielteilnehmer haben ferner das Recht, aus wichtigem Grund vom Vertrag zwischen dem Spielteilnehmer und der Lottogesellschaft bzw. dem Spielteilnehmer und Lotterie.de zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere

dann vor, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht, die Sicherheit des Spielgeschäfts nicht gewährleistet ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Spielgeschäfts unmöglich ist.

Lotterie.de ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Spielvermittlungsvertrag sowie den Vertrag selbst auf einen oder mehrere Dritte zu übertragen (‚Vertragsübernahme’). Der Spielteilnehmer ist in diesem Fall berechtigt, binnen vier Wochen nach Bekanntgabe der Vertragsübernahme vom Vertrag fristlos zurückzutreten.

§ 11 Sperrung des Spielerkontos/Kündigung

Lotterie.de kann den Spielteilnehmer jederzeit aus wichtigem Grund sperren. Ein wichtiger Grund für Lotterie.de liegt insbesondere dann vor, wenn der Spielteilnehmer Anzeichen von Spielsucht erkennen lässt, keine Geldmittel vorhanden sind, Zahlungsunfähigkeit vorliegt, gegen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen verstoßen wurde, der Spielteilnehmer unvollständige oder falsche Angaben gemacht hat und nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung der Lotterie.de die erforderlichen Nachweise für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben vorlegt, der Verdacht einer Straftat besteht (z.B. Betrug, Geldwäsche) und/oder der Verdacht besteht, gegen gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen oder bereits verstoßen wurde. Der Spielteilnehmer wird auf die Sperrung hingewiesen.

Der Spielteilnehmer kann eine kurzzeitige Spielpause, eine vorübergehende oder eine endgültige Sperre für Spiele unter „Mein Konto“ wählen. Eine kurzzeitige Spielpause (Abkühlzeit) hat die Dauer von 24 Stunden, eine vorübergehende Sperre dauert mindestens einen Monat. Während einer vorübergehenden Sperre und einer kurzzeitigen Spielpause ist das Spielerkonto vorübergehend deaktiviert. Bei einer endgültigen Sperre wird das Spielerkonto des Spielteilnehmers dauerhaft geschlossen. Zur Ausschüttung etwaigen Guthabens hat der Spielteilnehmer bei Schließung seines Spielerkontos seine Bankverbindung anzugeben. Eine neue Registrierung ist nach Schließung erst wieder nach Ablauf einer Frist von einem Jahr möglich. Der Spielteilnehmer wird über die Möglichkeiten einer Beratung und Behandlung von Spielsucht unterrichtet.

Lotterie.de und der Spielteilnehmer können den Spielvermittlungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kündigen. Im Falle bereits abgegebener Spielaufträge wird die Kündigung erst zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem der letzte Spielauftrag ausgeführt wird.

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§ 12 Widerrufsbelehrung

Bei Abgabe eines Spielscheins mit Einzeltipps geben Sie gegenüber Lotterie.de GmbH & Co. KG ein Angebot auf Abschluss eines Spielvermittlungsvertrags ab. Bezüglich dieses Spielvermittlungsvertrags haben Sie nach § 312 Abs. 1 BGB kein Widerrufsrecht. Für den vermittelten Spielvertrag mit einem Lotterieveranstalter ist zudem nach § 312 g Abs. 2 Nr. 12 BGB das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Ein Widerrufsrecht besteht hingegen, wenn Sie ein Spielgemeinschaftsprodukt oder ein Rubbellos erwerben, d.h. einen Vertrag über die Vermittlung eines Spielgemeinschaftsanteils oder eines Rubbelloses schließen. Nur in diesem Fall gilt das nachfolgende Widerrufsrecht. Beachten Sie aber bitte, dass die Spielgemeinschaften ihrerseits Spielverträge schließen, bei denen dann wiederum das Widerrufsrecht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 12 BGB ausgeschlossen ist. Deswegen kann insbesondere nach einer Lottoziehung nicht über einen Widerruf erreicht werden, dass die gezahlten Einsätze und Gebühren von dem Lotterieveranstalter zurückgezahlt werden müssen.

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Lotterie.de GmbH & Co. KG, Biegenhofstr. 8, 96103 Hallstadt

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

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§ 13 Haftung

Lotterie.de haftet ausschließlich nach folgenden Maßgaben:

• Bei Vorsatz in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die Lotterie.de eine Garantie übernommen hat und bei schuldhaften Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

• bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte;

• bei sonstiger Fahrlässigkeit nur aus Verletzung einer wesentliche Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch stets nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens. Die Haftung ist auf 250.000,00 Euro pro Schadensfall begrenzt, insgesamt auf höchstens 500.000,00 Euro aus diesem Vertrag;

• darüber hinaus, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung, soweit Lotterie.de gegen die eingetretenen Schäden versichert ist.

Die vorstehenden Regelungen gelten zugunsten des Treuhänders entsprechend.

§ 14 Spielsucht

Bei den angebotenen Leistungen besteht die Gefahr der Spielsucht. Informationen hierzu sind unter www.lotterie.de/spielsucht oder unter der von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung betriebenen Website www.bzga.de abrufbar.

§ 15 Geheimhaltung und Datenschutz

Lotterie.de erhebt, verarbeitet und nutzt die vom Spielteilnehmer im Rahmen der Registrierung und der einzelnen Aufträge zur Vermittlung von Spielaufträgen angegebenen personenbezogenen Daten, auch für Marketingzwecke wie z.B. zur Information über weitere interessante Möglichkeiten zur Teilnahme an Gewinnspielen. Dies geschieht ausschließlich unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Alle Daten werden streng vertraulich behandelt. Ausführliche Informationen können in der Datenschutzerklärung unter www.lotterie.de/datenschutz eingesehen werden. Das Spielgeheimnis wird gewahrt.

§ 16 Änderung der Teilnahmebedingungen

Lotterie.de kann diese Teilnahmebedingungen jederzeit insbesondere dann ergänzen oder ersetzen, wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen erforderlich wird. Sofern der Spielteilnehmer nicht innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Änderung/Ersetzung gegenüber Lotterie.de widerspricht, wird die Änderung der Teilnahmebedingungen ihm gegenüber wirksam.

Auf sein Widerspruchsrecht sowie dessen Folgen im Falle eines unterlassenen Widerspruchs bei Änderung der Teilnahmebedingungen wird der Spielteilnehmer hingewiesen.

§ 17 Schlussvorschriften

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenso für die Abänderung des Schriftformerfordernisses.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB (Regelungen zu allgemeinen Geschäftsbedingungen) ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist oder betragsmäßigen Begrenzung gilt das gesetzlich zulässige Maß.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Stand: 28.05.2018

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